
Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung
Mit Personen- und Sachschäden souverän umgehen.
Sichern Sie sich gegen Schadensersatzansprüche Ihrer Passagiere oder Frachtkunden ab. Denn diese können im Schadensfall auf Sie zukommen – unabhängig davon, ob Sie einen Beförderungsvertrag mit dem Passagier haben oder nicht.
Als Halter oder Operator von Luftfahrzeugen können Sie die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung auch als Combined-Single-Limit-Deckung (CSL) abschließen. Hierbei berücksichtigen wir Ihre speziellen Luftfrachtführer-Eigenschaften (vertraglich und/oder ausführend) und ggf. getroffene Chartervereinbarungen.
Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung für Privatpiloten und Vereine sowie Airlines und Businessjets
Ihr Versicherungsschutz umfasst
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und den Sachen, die diese an sich tragen oder mit sich führen,
- Reisegepäck und Luftfracht,
- die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung oder Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind.
Gut zu wissen: Nicht in der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch des versicherten Luftfahrzeugs und der angegebenen Art der Verwendung. Hier bietet Ihnen die Halter-Haftpflichtversicherung den passenden Versicherungsschutz.
Erfahren Sie von Ihrem Delvag Ansprechpartner, welche Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung für Sie sinnvoll ist.
Sprechen Sie uns an.

Dennis Heinen
Underwriter Luftfahrtversicherung
Fon +49 221 8292-219
Fax +49 221 8292-275
dennis.heinen@delvag.de