Die 6 goldenen Regeln für Drohnen-Piloten

Alles zum Thema Datenschutz, Sicherheit und Versicherungsschutz beim Drohnenflug

News / 21.12.2017

Drohnen erobern unseren Luftraum. Der anhaltende Trend dieser Flugobjekte vergrößert den Markt an technisch raffinierten Drohnenmodellen stetig und animiert immer mehr Menschen dazu, auch mal das „Steuer“ in die Hand zu nehmen. Doch auch diese kleinen Fluggeräte können großen Schaden anrichten, wenn Drohnenhalter ihr Fluggerät sorglos in die Lüfte steigen lassen. Daher sollten Drohnenpiloten sich vor dem Kauf einer Drohne mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Mit unseren goldenen Regeln machen Sie den Luftraum als Drohnen-Pilot sicherer. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und was Sie als Drohnenbesitzer beachten müssen.

Filmen mit Drohnen

Grenzenlose Freiheit? Nein! Anders als in dem bekannten Song ist die Freiheit über den Wolken nicht grenzenlos. Auch wenn Drohnenpiloten nicht selbst in den Himmel steigen –heutzutage kann jeder mit einer Drohne die Welt von oben betrachten und dabei spannende Luftaufnahmen machen. Da ein Drohnenflug aber auch immer mit zahlreichen Risiken verbunden ist, gelten für Drohnen-Piloten klare Regeln, um einen sicheren Drohnenflug zu gewährleisten:

Versicherungspflicht für Drohnen

Egal, ob Hobby- oder Profi-Pilot: Kümmern Sie sich um Ihren Versicherungsschutz!

Denn laut Gesetz muss jedes Luftfahrzeug versichert werden. Drohnen bilden hier keine Ausnahme. Nicht nur für gewerbliche Drohnenflüge sondern auch, wenn Sie Ihre Drohne privat fliegen, benötigen Sie eine Drohnen Haftpflichtversicherung. Manche Versicherer schließen den Drohnen-Schutz in Ausnahmefällen auch in die private Haftpflichtversicherung mit ein. Was aber nicht automatisch heißt, dass das Fluggerät selbst mit abgesichert ist. Daher sollten Sie in jedem Fall eine Drohnenversicherung abschließen. Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) hat dazu konkrete Regularien deklariert, die die Kriterien für den Drohnen-Flugverkehr offiziell steuern und so die Bedienung der Drohnen regeln.

Drohne privat und gewerblich nutzen

Wer seine Drohne zum Beispiel für professionelle Filmaufnahmen nutzt, braucht eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht für Drohnen-Schäden, die während der gewerblichen Nutzung entstanden sind. Auch hier gilt: Der Versicherungsschutz sollte möglichst genau zum konkreten Einsatzgebiet der Drohne passen - seien es nun Testflüge, Grundstücksvermessungen oder Luftbilder.

Delvag bietet gewerblichen und privaten Drohnennutzern eine speziell entwickelte Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, die alle aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) erfüllt und je nach Absicherungsmodell private und gewerbliche Anforderungen abdeckt.

Eine Drohne ohne Versicherungsschutz zu fliegen ist nicht nur verboten, sondern auch eine riskante Idee. Denn als Drohnen-Pilot haften Sie für alle möglichen Schäden, die Sie mit Ihrem Fluggerät verursachen. Wer die Satellitenschüssel des Nachbarn mit seiner Drohne demoliert, kann den Schaden vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen. Verletzen sich jedoch Menschen bei einem Drohnenabsturz oder der Hobby-Flieger verursacht einen Verkehrsunfall, sieht das Ganze schon anders aus.

Das gilt vor allem für gewerbliche Drohnen, die schnell an die 25kg-Marke kommen, denn das Gewicht einer Drohne spielt eine wichtige Rolle in puncto Drohnen Verordnungen:

Drohnengewicht als entscheidender Faktor

In den meisten Fällen ist das Gewicht des Fluggeräts für den Haftpflichtschutz entscheidend. Viele Haftpflichtversicherer geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur eine Haftpflicht für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Deshalb sollten Versicherungsschutz und Drohnenmodell aufeinander abgestimmt sein.

Welche Grenzen und Richtlinien besonders wichtig sind, wenn man eine Drohne sicher navigieren möchte, zeigen Ihnen unsere 6 goldenen Regeln für Drohnenpiloten:

1. Kennzeichen-Pflicht ab 250 Gramm
Flugmodelle, die schwerer sind als 250 Gramm, müssen seit dem 1. Oktober 2017 mit dem Namen und der Adresse des Halters gekennzeichnet sein. Ähnlich wie bei einem Auto soll bei einem Unfall so schnell der Besitzer ermittelt werden können. Die Kennzeichnung muss fest mit dem Flugmodell verbunden sein und feuerfest beschriftet werden. Plaketten oder Aluminium-Aufkleber sind dafür gut geeignet.

2. Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten
Seit dem 1. Oktober gilt außerdem: Wer eine Drohne mit mehr als 2 Kilogramm steuern möchte, braucht einen Kenntnisnachweis - eine Art Drohnenführerschein. Dafür reicht zum Beispiel eine Pilotenlizenz aus. Alternativ muss der Drohnenpilot für den Kenntnisnachweis eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung ablegen. Gut zu wissen: Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis notwendig.

3. Flugverbotszonen für Drohnen
Beachten Sie die Gebiete, in denen Sie Ihre Drohne nicht fliegen lassen dürfen. In diesen Gebieten stellen fliegende Drohnen ein Sicherheitsrisiko dar, wie zum Beispiel Drohnen über ein Wohngebiet fliegen zu lassen. Dort gilt deshalb ein Drohnen Verbot. Zu den Flugverbotszonen für Drohnen zählen:

  • größere Menschenansammlungen
  • Unglücksorte, Katastrophengebiete und Einsatzorte der Polizei
  • Bundes- und Länderbehörden, Gefängnisse, militärische oder industrielle Anlagen
  • Krankenhäuser
  • Autobahnen und Bahnanlagen
  • Naturschutzgebieten
  • An- und Abflugbereiche von Flughäfen

4. Drohnenflug in Sichtweite
Behalten Sie Ihre Drohne im Auge! Seit April 2017 ist es verboten, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu fliegen - Kamera hin oder her. Piloten sollen dadurch die Fluggeräte besser unter Kontrolle behalten können. Wer sich nicht daran hält, dem geht es möglicherweise schnell wie dem Drohnen-Piloten im amerikanischen Seattle in dem folgenden Video (Youtube, Quelle: GeekWire). Bei diesem Unfall wurde glücklicherweise niemand verletzt:

5. Drohnen Flughöhe

Bei 100 Metern ist Schluss: Drohnen-Piloten dürfen nicht höher als 100 Meter fliegen, so schreibt es das Bundesverkehrsministerium vor. Zwei Ausnahmen von dieser Regel gibt es:

  • Die Drohnen werden auf Flugplätzen mit entsprechender Drohnen Aufstiegsgenehmigung geflogen.

  • Der Drohnenpilot ist Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis (notwendig für Fluggeräte über 2 Kilogramm).

6. Privatsphäre achten

Mit der Drohne oder dem Multicopter mal eben einen kurzen Blick auf Nachbars Dachterasse werfen? Das wäre nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre, sondern ist mittlerweile auch ausdrücklich untersagt. Respektieren Sie die Privatsphäre anderer.

Das Verbot gilt für alle Drohnen über 250 Gramm Gewicht. Hat die Drohne eine Kamera, spielt das Gewicht keine Rolle: Das Fluggerät darf nicht über den fremden Wohngrundstücken in der Luft sein. Einzige Ausnahme: Der Grundstücksbesitzer stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

Wer eine Drohne gewerblich oder als Privatpilot nutzen möchte, hat also einiges zu beachten. Doch wenn Sie sich an die aktuellen Bestimmungen halten, steht einem atemberaubenden und sicheren Drohnenflug nichts mehr entgegen.
 

Sie haben Fragen oder möchten die für Ihren Fall passende Drohnenversicherung abschließen? Das Team Luftfahrtversicherung der Delvag freut sich auf Sie!
Unsere Drohnen Experten erreichen Sie per Mail unter drohne@delvag.de oder telefonisch unter +49 221 8292-357 

Oder werden Sie gerne selbst aktiv? Dann finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Drohnen und Versicherung sowie den Tarif-Rechner für einen direkten Online-Abschluss.


Von Philipp Schmid
Unternehmenskommunikation Delvag Gruppe
Delvag Versicherungs-AG
Tel. +49 221 8292-309
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