Drohnen - Die Senkrechtstarter.

Der Markt für Drohnen boomt, aber wie sieht es mit der Versicherungspflicht aus?

News / 08.03.2017

Wenig Gewicht, hohe Wendigkeit und eine hochauflösende Kamera unter dem Bauch – damit kann die Drohne Dinge sehen, die sonst niemand sieht. Das sorgt für spektakuläre Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive. Doch die Nutzung bringt Risiken mit sich, die versichert werden müssen – was gewerbliche und private Drohnen-Piloten wissen sollten.

Noch vor wenigen Jahren galten Drohnen als überteuertes Spielzeug für Modellflieger und Technikbegeisterte. Mittlerweile ist der Höhenflug der kleinen Fluggeräte nicht mehr zu stoppen. Weltweit wurden bereits über 3,6 Millionen Drohnen allein für den Privatgebrauch verkauft – Tendenz steigend.  Einfache Modelle mit HD-Kamera für den Hobbypiloten gibt es schon ab 100 Euro. Professionelle Modelle für den gewerblichen Einsatz knacken bei der Anschaffung schnell die 10.000 Euro-Marke.

Laut einer Studie der englischen Versicherungsexperten von Lloyd’s of London wird der Drohnenmarkt bis 2025 auf etwa 91 Milliarden Dollar verdoppeln. Denn auch professionelle Anwender sind in etlichen Industriezweigen und Anwendungsszenarien auf die Drohne gekommen. Die Einsatzmöglichkeiten der „Senkrechtstarter“ sind vielfältig und reichen von der Inspektion von Windrädern über den Schutz von Nationalparks bis hin zu Such- und Rettungseinsätzen. Aktuell werden Drohnenrisiken oft noch unterschätzt. Doch mit steigender Nachfrage steigt auch das Risiko beim Drohnenflug und damit die Anzahl gefährlicher Drohnenvorfälle.

Zwischenfälle mit Drohnen häufen sich

Doch was passiert, wenn durch einen Drohneneinsatz Schäden verursacht werden? Im Flugverkehr beispielsweise können Zwischenfälle katastrophale Folgen haben. Das zeigen aktuelle Beispiele wie am Münchener Flughafen Ende vergangenen Jahres. Dort kamen sich eine Drohne und ein Flugzeug in knapp 1700 Metern Höhe gefährlich nah. Das Flugzeug, das in Frankfurt gestartet war, befand sich gerade auf dem Landeanflug. Der Pilot entdeckte das unbemannte Fluggerät beim Blick aus dem seitlichen Cockpitfenster. Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne soll lediglich etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen sein. Der Pilot handelte sofort und hat durch Verlassen des Gefahrenbereiches Schlimmeres verhindert.

Über 30 solcher Beinahe-Zusammenstöße hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) im vergangenen Jahr gezählt. Unfälle mit Flugzeugen zählen sicherlich zu den härtesten Szenarien, allerdings kann auch bei kleineren Zusammenstößen ein großer Schaden entstehen, zum Beispiel wenn eine Drohne auf ein Auto fällt oder Fußgänger verletzt.

Regeln beachten und Risiko beim Drohnenflug minimieren

Grundsätzlich gilt: Auch nahe den Wolken ist die Freiheit nicht grenzenlos. Damit solche Vorfälle vermieden werden, gibt es daher offizielle Gesetze und Regelungen, die das Risiko minimieren sollen:

  • Vorgeschrieben ist, dass ein Hobbypilot immer Sichtkontakt zu seiner Drohne haben muss (Ausnahmen über eine spezielle Aufstiegsgenehmigung möglich).
  • Zudem ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Landeplätzen einzuhalten.
  • Der Flug über Menschenmengen sowie Sicherheitseinrichtungen wie Kraftwerken, Militärobjekten oder Krankenhäusern ist generell verboten.
  • Darüber hinaus ist eine Halter-Haftpflichtversicherung Pflicht!

Drohnen müssen laut Gesetz versichert werden

Jeder gewerbliche und private Nutzer seine Drohne versichern. Denn auch der umsichtigste Pilot kann technische oder menschliche Fehler nicht gänzlich ausschließen. Über die Notwendigkeit einer Versicherung wird beim Kauf häufig unzureichend informiert. Dabei ist die gesetzliche Regelung eindeutig: Wer mit seiner Drohne etwas beschädigt, haftet nach dem Luftverkehrsgesetz. Dementsprechend ist seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte Pflicht.

Solange es sich dabei um reines „Spielzeug“ handelt, kann der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung möglicherweise ausreichen. Bedingung ist jedoch, dass die Drohne ausschließlich privat verwendet wird. Entscheidend ist außerdem das Fluggewicht der Drohne. Ein Gewicht von 5 kg stellt für die meisten Versicherer die „magische Grenze“ dar. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen gibt hier Aufschluss. Allerdings zahlt die reguläre Haftpflichtversicherung oftmals nicht bei Personenschäden.

Wenn man sich gegen Personen- und Sachschäden absichern will oder für Fluggeräte, die mehr wiegen, sollte immer ein spezieller Zusatzschutz in Form einer Luftfahrt Halter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird ab 5 kg eine behördliche Genehmigung verlangt (§ 16 Luftverkehrsordnung). Auch wer Drohne oder Multicopter für berufliche Zwecke einsetzt, zum Beispiel als professioneller Fotograf für Luftaufnahmen, braucht immer eine spezielle Halter-Haftpflicht.

Delvag - Der Spezialist für Drohnenhalter

Gefährdungspotenzial erkennen und Lösungen anbieten: Über Luftfahrt Insurance Online (L.I.O.) bietet Delvag gewerblichen und privaten Nutzern ab sofort die Möglichkeit eine passende Halter-Haftpflichtversicherung direkt online abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung erfüllt alle Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und gilt je nach Tarif für Drohnen und Multicopter bis 25 kg.

Sie haben Fragen oder möchten die für Ihren Fall passende Drohnenversicherung abschließen? 
Das Team Luftfahrtversicherung der Delvag freut sich auf Sie! Unsere Drohnen Experten erreichen Sie per Mail unter drohne@delvag.de oder telefonisch unter +49 221 8292-357 

Oder werden Sie gerne selbst aktiv?
Dann finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Drohnen und Versicherung sowie den Tarif-Rechner für einen direkten Online-Abschluss.

 

Von Philipp Schmid
Delvag Versicherungs-AG
Marketing- und Unternehmenskommunikation
philipp.schmid@delvag.de