Was tun im Schadenfall?

Sendungen sind bei Übernahme auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Schäden sind unverzüglich nach Feststellung Delvag zu melden.

Regresssicherung
Bei äußerlich erkennbaren Schäden ist das Rückgriffsrecht des Versicherers durch spezifizierten Vorbehalt / eingeschränkte Empfangsquittung zu wahren. Liegen verdeckte Schäden vor, so ist unverzüglich nach deren Entdeckung der anliefernde Transportunternehmer schriftlich haftbar zu halten.

Havariekommissar (Schadensgutachter)
Bei Beschädigungen oder Inhaltsverlusten, die voraussichtlich den Betrag von 1.500,-- Euro (oder Gegenwert in Fremdwährung) übersteigen oder bei denen der Schadenumfang unklar ist, muss der von Lufthansa Cargo genannte Havariekommissar - falls nccht erreichbar, der nächste Lloyd's Agent - mit einer Schadenbesichtigung beauftragt werden. Die hieraus resultierenden Kosten werden von Delvag erstattet.

Schadenunterlagen
Der schriftlichen Schadenmeldung sollen folgende Unterlagen beiliegen:
  • Luftfrachtbrief, sonstige Beförderungsdokumente;
  • Versicherungszertifikat (falls erstellt), immer im Original;
  • Schadenbestätigung (durch Frachtführer, Lagerhalter, Zoll, Polizei usw.) und Kopie des Haftbarmachungsschreibens;
  • Genaue Schadenbeschreibung mit Schadenrechnung. Jeder Schaden bedarf eines geeigneten Nachweises bezüglich Ursache und Höhe. Im Schadenfall ist nachzuweisen, aus welchen Faktoren die Versicherungssummer gebildet wurde;
  • Bei Beschädigung - Reparaturkostennachweis;
  • Handelsrechnung, Packliste für die gesamte Sendung;
  • Verzollungspapiere;
  • Havariezertifikat (falls notwendig).