Havariekommissare

(Schadensgutachter)

Bei Beschädigungen oder Inhaltsverlusten, die voraussichtlich den Betrag von
1.500,- € (oder Gegenwert in Fremdwährung) übersteigen, oder bei denen der Schadenumfang unklar ist, muss der von Delvag genannte Havariekommissar - falls nicht ereichbar, der nächste Lloyd's Agent - mit einer Schadenbesichtigung beauftragt werden. Die hieraus resultierenden Kosten werden von Delvag erstattet.

Den Havariekommissar in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Datenbank: