Luftfracht-Versicherung
Kein anderer Verkehrsträger hat in den letzten
40 Jahren so hohe Zuwachsraten bei Transport- leistungen erzielt wie das Flugzeug. Einer der Gründe dafür ist, dass die Arbeitsteilung in der Weltwirtschaft immer intensiver wird und der Anteil hochwertiger Güter am Außenhandel stetig ansteigt.
Der Begriff Luftfracht umfasst alle Güter, die durch Luftverkehr mit Luftfrachtbrief transportiert werden. Bei einem Luftfrachttransport haftet der Luftfrachtführer bei Beschädigung, Teilverlust, Totalverlust und Verspätung. Er haftet hierbei unabhängig vom eigenen Verschulden für alle in seiner Obhut entstandenen Schäden
In einem solchen Fall obliegt es der Fluggesellschaft nachzuweisen, alle erforder- lichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens angewandt zu haben.
Die Höchsthaftung der Carrier ist begrenzt - sie beträgt in Deutschland 19 SZR,
ca. 21 Euro pro Kilogramm. Für die meisten Transporte reicht dieser Betrag nicht aus, den Gesamtwert der Sendung abzudecken.
Zudem beginnt der Haftungszeitraum der Luftfrachtführers erst mit der Annahme des Gutes und endet mit der Übergabe an den Empfänger. Die Haftung gilt also nur von Flughafen zu Flughafen. Der Transport zum Flughafen bzw. von Flughafen zum Endempfänger ist in den meisten Fällen nicht versichert.
Eine Transportversicherung sollte immer in Betracht gezogen werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
Die wichtigsten Vorteile auf einem Blick:
- Die Versicherung deckt den gesamt Warenwert plus transportbedingte Kosten.
- Die Versicherung bezahlt unverzüglich.
- Die Versicherung gilt von Haus zu Haus.
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Schadenverhütung