Luftfahrt Gruppenunfallversicherung

Die Luftfahrt Gruppenunfallversicherung kann für namentlich benannte Personen einer Gruppe oder aber ohne Namensangabe für eine fest definierte Gruppe abgeschlossen werden. Versichert gilt das definierte Unfallrisiko dieser Gruppe, z.B. „alle angestellten Berufspiloten und Flugbegleiter“ oder „alle Vereinsmitglieder mit gültigem Mitgliedsausweis“.

Durch den Zusammenschluss vieler versicherter Personen unter einen Gruppenvertrag können deutlich günstigere Konditionen vereinbart werden.

Details hierzu erfahren Sie bei Ihrem Delvag Ansprechpartner.