Luftfahrt Gruppenunfallversicherung
Die Luftfahrt Gruppenunfallversicherung kann für namentlich benannte Personen einer
Gruppe oder aber ohne Namensangabe für eine fest definierte Gruppe abgeschlossen werden. Versichert
gilt das definierte Unfallrisiko dieser Gruppe, z.B. „alle angestellten Berufspiloten und
Flugbegleiter“ oder „alle Vereinsmitglieder mit gültigem Mitgliedsausweis“.
Durch den Zusammenschluss vieler versicherter Personen unter einen Gruppenvertrag können deutlich günstigere Konditionen vereinbart werden.
Details hierzu erfahren Sie bei Ihrem Delvag Ansprechpartner.
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