Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

Die Absicherung des Risikos der Flugdienstuntauglichkeit zählt für Mitarbeiter/innen des Cockpit- und Kabinenpersonals mit zu den wichtigsten Versicherungen.
Vor allem durch ein verändertes Freizeitverhalten und extremere Sportarten (Paragliding, Mountainbiking, Fallschirmspringen) ist das Risiko eines Unfalls und somit einer Flugdienstuntauglichkeit gestiegen.

Die Arbeit in Cockpit und Kabine ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Tätigkeit. So ist das Risiko einer Flugdienstuntauglichkeit erheblich höher, als in einem anderen Tätigkeitsfeld berufsunfähig zu werden. Das hat dazu geführt, dass viele Versicherer zwischen einer Flugdienstuntauglichkeit (FU) und einer Berufsunfähigkeit (BU) unterscheiden und nur wenige Spezialversicherer das Risiko der Flugdienstuntaug- lichkeit so absichern, dass der Schutz den speziellen Anforderungen gerecht wird.
 

Für Unternehmen
In enger Zusammenarbeit mit den Personalbereichen der verschiedensten Flug- gesellschaften hat unser Tochterunternehmen, Albatros Versicherungsdienste GmbH, betriebliche Versicherungsprogramme entwickelt, von denen auch Sie profitieren können.
Wenn Sie Ihren Piloten und Pilotinnen eine betriebliche Absicherung des Risikos der Flugdienstuntauglichkeit bieten oder ein bestehendes Konzept auf Aktualität überprüfen lassen wollen, so sprechen Sie uns an. So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von unserem umfangreichen Know-how und unseren Marktverbindungen. Wir beraten Sie unverbindlich.


Für Privatpersonen
Das Angebot unseres Tochterunternehmens, Albatros Versicherungsdienste GmbH, schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen einer Flugdienstuntauglichkeit und zahlt Ihnen am Ende der Laufzeit - unabhängig, ob Sie flugdienstuntauglich werden - eine garantierte Altersrente bzw. auf Ihren Wunsch eine Kapitalsumme. Werden Sie flugdienstuntauglich, so erhalten Sie die gewählte monatliche FU-Rente bis zum vereinbarten Ablauf (maximal bis zum 60. Lebensjahr). Während dieser Zeit müssen Siekeine Beiträge mehr zahlen.

Sind Sie Flugschüler, so können Sie z. B. zu einem verminderten Anfangsbetrag eine solche Versicherung bereits für die Ausbildung abschließen. Im Falle einer Flugdienstuntauglichkeit zahlt der Versicherer die gewählte monatliche Flugdienstuntauglichkeits-Rente, mit der man u. a. die laufenden Kosten für eine Ausbildungsfinanzierung abdecken kann.
 
Flugdienstuntauglichkeitsversicherung über Albatros
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