Kasko-Stillliegeversicherung

Die Luftfahrt Kasko-Stillliegeversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme alle Gefahren (u.a. gelten aber Ausschlüsse für Vorsatz und Allmählichkeitsschäden), denen das versicherte Luftfahrzeug am Boden ausgesetzt ist und leistet Ersatz für Teilschäden (Reparatur- und Materialkosten) sowie Total- schäden (Ersatz des Zeit-, Wiederbeschaffungs- oder Taxwertes).

Versicherungsschutz besteht ausschließlich während der Bodenzeiten des versicher- ten Luftfahrzeuges wobei gelegentliche Triebwerksprobeläufe mitversichert sind.

Für Schäden die mit dem Flugbetrieb zusammenhängen besteht kein Versicherungsschutz.