Kaskoversicherung (für den Flugbetrieb)

Die Luftfahrt Kaskoversicherung für den Flugbetrieb versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme alle Gefahren (u.a. gelten aber Ausschlüsse für Abnutzung und Allmählichkeitsschäden), denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist und leistet Ersatz für Teilschäden (Reparatur- und Materialkosten) sowie Totalschäden (Ersatz des Zeit-, Wiederbeschaffungs- oder Taxwertes).
Versicherungsschutz besteht auch während der Bodenzeiten des versicherten Luftfahrzeuges.

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ist in der Luftfahrt Kaskoversicherung üblich. Zur Reduzierung der teilweise sehr hohen Selbstbeteiligung bei größeren Luftfahrzeugen empfehlen wir die Luftfahrt Kasko-Franchiseversicherung.

Luftfahrt Kasko-Franchiseversicherung


Kriegs- und Terrorrisiken (z. B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Beschlagnahme und Flugzeugentführung) sind vom Versicherungsschutz der Luftfahrt Kaskoversicherung ausgeschlossen. Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen ist der Abschluss einer separaten Luftfahrt Kasko-Kriegsversicherung für diese Risiken empfehlenswert.

Luftfahrt Kasko-Kriegsversicherung