Haftpflichtversicherung für Warte, Schweißer und/oder Werkstattleiter

Versichert ist bei Prüfern die persönliche gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Prüfung von Luftfahrzeugen gemäß den gesetzlichen Prüfbestimmungen.

Sind Sie als Prüfer angestellt und besteht für Ihre Firma eine Luftfahrt-Produkte- Haftpflichtversicherung, sind Sie in der Regel für die von der Firma hergestellten und geprüften Luftfahrzeuge/Luftfahrtgeräte im Rahmen der bestehenden Versicherung mitversichert.

Arbeiten Sie als Prüfer dagegen selbständig oder prüfen Luftfahrtprodukte anderer Firmen, ist eine eigene Luftfahrt Prüfer-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Gleiches gilt für Flugzeugwarte und Werkstattleiter.