Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung
(Passagier-Haftpflichtversicherung)
Privatpiloten, VereineSofern Sie Personen an Bord Ihres Luftfahrzeuges befördern, können diese im Falle eines Schadens Ersatzansprüche gegen Sie als Luftfrachtführer stellen. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem Passagier geschlossen wurde oder nicht.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und den Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht. Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung oder Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind.
Airlines, Businessjets
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und den Sachen, die Fluggäste an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht. Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung oder Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind.
Als Halter- oder Operator von hochwertigern Luftfahrzeugen wird die Luftfracht- führer-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht als separate Versicherung abgeschlossen sondern als ein Deckungsbaustein der Combined-Single-Limit- Deckung. Hierbei werden Ihre speziellen Luftfrachtführer-Eigenschaften (vertraglicher und/oder ausführender Luftfrachtführer) und ggf. getroffene Chartervereinbarungen berücksichtigt.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch des versicherten Luftfahrzeugs und der angegebenen Art der Verwendung resultieren. Hierfür wird Versicherungsschutz im Rahmen der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung gewährt.
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