Kriegs-Haftpflichtversicherung

Privatpiloten, Vereine
Sofern in einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (unter anderem in der Halter-Haft- pflichtversicherung oder Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) ein Ausschluss von Kriegs- und Terrorgefahren vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit, diese Risiken über eine separate Deckung zu versichern. Diese Kriegs-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die beispielsweise durch Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte oder auch Flugzeugentführung entstehen.

Aufgrund von länderspezifischen Vorgaben ist eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe oftmals obligatorisch. Für Privatpiloten und Luftfahrt- vereine wird dieser Versicherungsschutz in der Regel bis zu den gesetzlich erforderlichen Mindestanforderungen mitversichert.


Airlines, Businessjets
Sofern in einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (unter anderem in der Halter-Haft- pflichtversicherung oder Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) ein Ausschluss von Kriegs- und Terrorgefahren vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit, diese Risiken über eine separate Deckung zu versichern.
Diese Kriegs-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die beispielsweise durch Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte oder auch Flugzeugentführung entstehen.

Aufgrund von länderspezifischen Vorgaben ist eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe oftmals obligatorisch. Darüber hinaus verlangen z. B. Leasinggeber, Charterkunden, Flughäfen oftmals einen über den gesetzlichen Erfordernissen bestehenden Versicherungsschutz für das Kriegsrisiko.
Die Koordination des passenden Versicherungsschutzes bei weltweiter Strecken- planung und besonders für Flüge in politisch kritische Gebiete ist hierbei ein Serviceaspekt, den Delvag Ihnen bietet.