Halter-Haftpflichtversicherung

(Dritt-Haftpflichtversicherung)

Die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung die zur Verkehrszulassung erforderlich ist. Sie ersetzt Schäden, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen außerhalb des Luftfahrzeugs entstehen. Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden der Insassen des versicherten Luftfahrzeugs sowie aus Sachschäden an beförderten Gütern. Hierfür wird Versicherungsschutz im Rahmen der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung gewährt.

Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung