Subsidiäre CSL-Deckung

Wenn Sie als Privatpilot fallweise fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartern, können Sie gegen an Sie persönlich gerichtete Haftpflicht- ansprüche eine eigene, an Ihre Person gebundene Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie die für das betreffende Luftfahrzeug abgeschlossene Deckungssumme für nicht ausreichend erachten oder über das Bestehen einer ausreichenden Deckung im Unklaren sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadenereignis ausschließlich auf die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und/oder Luftfrachtführer.

Deckungsschutz besteht subsidiär, d. h. wenn Leistungen aus Haftpflichtver- sicherungen des vom Versicherungsnehmer genutzten Luftfahrzeuges entfallen oder ausgeschöpft sind, beziehungsweise, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.

Diese Versicherung gilt nicht für die Nutzung eines eigenen Luftfahrzeuges.